Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Angebote und Verträge im Geschäftsbetrieb der Trummer Sanierung GmbH. Sollten einzelne der Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Geschäftsbedingungen der Kunden haben keine Geltung, es sei denn, sie sind im Einzelfall schriftlich unter Anführung der konkreten Bestimmungen durch die Trummer Sanierung GmbH anerkannt wurden. Im Zuge der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen AGB.

1. Angebote

Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern darin nicht anderes schriftlich zugesagt wird. Sie erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Richtigstellung von Irrtümern, Druck-, Schreib- und Rechenfehlern.

2. Aufträge

Aufträge und Bestellungen sind ausschließlich schriftlich zu erteilen. Nachträgliche Änderungen, Nebenabreden und Stornierungen (auch einzelner Positionen oder von Teilbereichen) bedürfen der Schriftform.

3. Vertragsinhalt

Es werden nur jene Leistungen von der Trummer Sanierung GmbH geschuldet, die in der Auftragsbestätigung angeführt sind. Nicht davon umfasste Vorarbeiten müssen bei Notwendigkeit vom Kunden rechtzeitig und auf seine Kosten durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere notwendige Elektro-, Wasser-, und Tropfwasserinstallationen, sowie Spritz-, Maurer- und Verputzarbeiten.

Die Vorarbeiten sind fristgerecht erfolgt, wenn sie vor dem Eintreffen der Monteure der Lieferfirma fertiggestellt wurden. Durch Verzögerungen der Vorarbeiten verursachte Mehrkosten trägt der Kunde, unabhängig davon, ob ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen werden für die Dauer der vom Kunden verursachten Verzögerung entsprechend verlängert.

Der Kunde hat alle Maßnahmen auf seine Kosten zu setzen, die auf Grund von Arbeitnehmerschutzbestimmungen zur Sicherheit der Mitarbeiter von der Trummer Sanierung GmbH erforderlich sind und garantiert deren Einhaltung. Insbesondere haftet der Kunde dafür, dass die Mitarbeiter von der Trummer Sanierung GmbH durch den Kunden auf den jeweiligen Baustellen hinsichtlich Sicherheitsfragen entsprechend aufgeklärt werden.

4. Zahlungsvereinbarungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Zahlungskonditionen des Auftrags. Bei vereinbarter Teil- und/oder Anzahlung ist die erste Zahlung Voraussetzung für die Beschaffung der notwendigen Materialien.

Die Bestellung der Waren erfolgt erst nach Zahlungseingang der bei der Trummer Sanierung GmbH. Bei Zahlungsverzug einer vereinbarten Teil- und/oder Anzahlung übernimmt die Trummer Sanierung GmbH keine Haftung für eine verzögerte Lieferung der Waren und einen Verzug der Fertigstellung.

 

4.1 Zahlungen

Mangels anderer Vereinbarung handelt es sich bei allen Preisen um Nettobeträge ohne Nachlass. Anfallende Nebenkosten trägt der Kunde.

Alle Zahlungen an die Trummer Sanierung GmbH sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

 

4.2 Skontoabzüge

Skontoabzüge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Bei vereinbarten Teilzahlungen verliert die Skontovereinbarung ihre Wirksamkeit, wenn die Skontofrist nicht eingehalten wird. Diese Wirkung erstreckt sich auch auf bereits geleistete Teilzahlungen, wobei der abgezogene Skontobetrag im Nachhinein rückverrechnet wird.

Von der Trummer Sanierung GmbH gewährte Rabatte gelten nur für fristgerechte Zahlungen. Bei Zahlungsverzug ist der Preis ohne Abzüge, zuzüglich allfälliger Mahn-, Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten und Verzugszinsen, zu bezahlen.

 

4.3 Zahlungsverzug

Für den Fall des Zahlungsverzugs ist die Trummer Sanierung GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Sie entsprechen den Zinsen, die der Trummer Sanierung GmbH für einen von ihr in Anspruch genommenen Kredit verrechnet werden, jedoch mindestens 4 % gemäß § 1000 Abs 1 ABGB.

Handelt es sich um ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft, so ist die Trummer Sanierung GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach § 456 UGB zu verlangen.

Weiters haftet der Kunde bei Verzug für sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten. Für Eigenmahnungen verrechnet die Trummer Sanierung GmbH Kosten in Höhe von netto € 10,00 pro Mahnung, im Fall eines beidseitig unternehmensbezogenen Geschäftes netto € 40,00 gemäß § 458 UGB.

Bei Zahlungsverzug einer vereinbarten Teil- und/oder Anzahlung ist die Trummer Sanierung GmbH berechtigt, die vereinbarte Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu verzögern. Allfällige Ab- und Aufbaukosten, die der Trummer Sanierung GmbH durch den Zahlungsverzug des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher mit dem Kaufvertrag verbundenen Forderungen Eigentum der Trummer Sanierung GmbH. Bis zum Übergang des Eigentums auf den Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung, Verarbeitung und Bearbeitung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung der Trummer Sanierung GmbH unzulässig.

Von Dritten erhobene Ansprüche auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sind der Trummer Sanierung GmbH vom Kunden umgehend bekanntzugeben.

 

6. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Lieferung der Trummer Sanierung GmbH nicht fristgerecht an, ist die Trummer Sanierung GmbH berechtigt, die Lieferung selbst zu verwahren. Die Trummer Sanierung GmbH ist berechtigt, dem Kunden eine Lager- bzw. Verwahrungsgebühr in Höhe von € 10,00 pro Kalendertag, sowie Ein- und Auslagerungskosten in Höhe von € 35,00 in Rechnung zu stellen.

Diese Regelung ist nur auf beidseitig unternehmensbezogene Geschäfts anwendbar. Ist der Kunde Verbraucher, so kommt § 1425 ABGB zur Anwendung.

 

7. Mängelrüge und Gewährleistung

Die folgenden Regelungen zur Mängelrüge und der Gewährleistung sind ausschließlich auf beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte anwendbar.

Der Kunde hat der Trummer Sanierung GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln ist die Anzeige unverzüglich ab Kenntnis des Mangels an die Trummer Sanierung GmbH zu richten. Sämtliche Mängelrügen sind schriftlich an die Trummer Sanierung GmbH zu erstatten.

Wird die Mängelrüge nicht fristgerecht erstattet, so gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist wird für bewegliche Sachen mit 6 Monaten und für unbewegliche Sachen mit 1 Jahr vereinbart. Den Kunden trifft die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln, die Anwendbarkeit des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Die Trummer Sanierung GmbH behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

 

8. Sachverständigenkosten

Sollte die Beauftragung eines Sachverständigen notwendig sein, verpflichtet sich der Kunde hiermit, die Beauftragung und die Kosten des Sachverständigen zu übernehmen.

 

9. Aufrechnungen

Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen der Trummer Sanierung GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund, auf den sich die Forderung des Kunden stützt, jedoch nur bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften.

 

10. Reuegeld

Der Kunde hat das Recht, gegen Bezahlung eines Reugeldes von 20 % des Bruttopreises bzw. Bruttowerklohns vom Vertrag zurückzutreten.

 

11. Schadenersatz

Schadenersatzansprüchen gegen die Trummer Sanierung GmbH wegen Verzug, Nicht- oder Schlechterfüllung können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Davon nicht erfasst sind von der Trummer Sanierung GmbH verursachte Personenschäden und Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sofern der Kunde Verbraucher ist.

Die Verjährungsfrist wird für beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte auf ein Jahr ab Leistungserbringung festgesetzt.

 

12. Rechtsschutz

Für sämtliche, aus Verträgen zwischen der Trummer Sanierung GmbH und dem Kunden entstandenen Rechtsstreitigkeiten wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart. Als Erfüllungsort wird Graz festgelegt.

Im Fall eines beidseitig unternehmensbezogenen Geschäfts wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz für Rechtsstreitigkeiten gewählt.

 

13. Urheberrecht und Datenschutz

Angebote, Zeichnungen, Fotos, Pläne, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum der Trummer Sanierung GmbH und urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung, Weitergabe oder wiederholte Nutzung durch Dritte oder Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Trummer Sanierung GmbH zulässig.

Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sämtliche technische, wissenschaftliche, kaufmännische oder anderweitige Informationen aus der Vertragsabwicklung geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kunden und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

Die Trummer Sanierung GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden in die Kundenkartei aufzunehmen und diese EDV-unterstützt zu verarbeiten. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Datenschutzerklärung der Trummer Sanierung GmbH, welche auf der Homepage abrufbar ist, wurde gelesen und akzeptiert.

 

14. Versicherungsschutz

Durch die Trummer Sanierung GmbH wird ein Versicherungsschutz nur veranlasst, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde.

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über, der den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf eigene Kosten zu gewährleisten hat.

 

15. Unklarheitsregelung

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der unter zu Grunde Legung dieser Bedingung geschlossenen Verträge rechtsunwirksam sein oder ungültig werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich an Stelle der rechtsunwirksamen oder ungültig gewordenen Bestimmung unverzüglich eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck auf rechtlich zulässige Weise am nächsten kommt, zu vereinbaren.

 

16. Auskunftsverlangen

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Trummer Sanierung GmbH jederzeit berechtigt ist, Bonitätsauskünfte bei Dritten (Banken etc.) einzuholen. Über Aufforderung der Trummer Sanierung GmbH hat der Kunde dem Dritten diese Auskunftszustimmung mitzuteilen.

 

17. Lecksuche

Wenn die Trummer Sanierung GmbH vom Kunden mit einer Leckortung oder Ähnlichem beauftragt wird, so stellt der Kunde der Trummer Sanierung GmbH sämtliche verfügbaren Planungsunterlagen unentgeltlich zu Verfügung.

 

18. Mietvereinbarungen, Gegenstände und Preis

Gemietete Geräte richten sich nach der Auftragsbestätigung. Die Trummer Sanierung GmbH verpflichtet sich zur fachmännischen Beratung des Kunden über Art, Zahl und Montage der Mietgeräte. Die Geräte sind nicht explosionsgeschützt, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Der Kunde hat dementsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Die in der Preisliste angeführten Mietpreise sind Tagespreise je Gerät exkl. 20 % MwSt. Die Miete wird in monatlichen Teilrechnungen verrechnet, bei kürzerer Dauer am Ende des Mietverhältnisses. Sofern die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde, kann diese sowohl auf das Mietentgelt, als auch auf angefallene sonstige Kosten verrechnet werden.

 

18.1 Nebenleistungen

Mangels anderer Vereinbarung trägt der Kunde die Kosten der Zustellung zum und der Abholung vom Aufstellungsort. Die Montage und Demontage der Geräte durch die Trummer Sanierung GmbH sind im Mietpreis nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Der Kunde hat im eigenen Interesse vorhandene Hilfskräfte- und Mittel am Aufstellungsort bereitzustellen, widrigenfalls die anfallenden Kosten für Aufstellung und Abbau in Rechnung gestellt werden.

Bei Entfeuchtungsarbeiten werden die Kosten einer notwendigen Überwachung des Vorganges zur wirksamen Entfeuchtung nach dem Aufwand berechnet. Bei selbständiger Überwachung durch den Kunden hat dieser für den ununterbrochenen Dauerbetrieb der Geräte zu sorgen (ständige Stromversorgung, Entleerung der Kondensatbehälter etc.).

Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für den Dauerbetrieb der Geräte. Entstehen durch Unterbrechungen Mehrkosten oder Schäden, die sich aus der Verlängerung der notwendigen Entfeuchtungsdauer ergeben, so haftet der Kunde dafür.

Für die Entfeuchtung benötigte Betriebsmittel und Vorrichtungen wie elektrischer Strom, Stromanschlüsse, Wasserabläufe etc. sind vom Kunden bereitzustellen.

18.2 Beginn und Ende des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis beginnt mit der Übernahme der Geräte und endet mit deren Rückgabe. Unbefristete Mietverhältnisse können von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden und enden am darauffolgenden Werktag. Sofern eine bestimmte Dauer des Mietverhältnisses vereinbart wurde, endet das Mietverhältnis mit Ablauf dieser Frist. Befristete Mietverhältnisse können nur aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • wenn die Trummer Sanierung GmbH Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, die berechtigte Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit aufkommen lassen oder sonst die Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen;
  • unsachgemäßer Gebrauch der Mietgegenstände durch den Kunden.

Sofern der Kunde die Auflösung verschuldet hat, ist dennoch das gesamte, bis zum vereinbarten Endtermin anfallende Mietentgelt an die Trummer Sanierung GmbH zu entrichten. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Rückgabetermins verrechnet die Trummer Sanierung GmbH ein Benützungsentgelt in Höhe des Mietzinses zuzüglich eines Überschreitungszuschlages laut Preisliste bis zur tatsächlichen Rückgabe. Für verlorene oder zerstörte Mietgegenstände inklusive Zubehör haftet der Kunde.

18.3 Übergabe und Haftung

Die Mietgeräte werden in gutem und gebrauchsfähigem Zustand vermietet. Bei Übernahme ist die Betriebsbereitschaft jedes Gerätes zu prüfen. Festgestellte Mängel sind der Trummer Sanierung GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf dem Mietschein zu vermerken.

Der Mieter hat die Geräte sorgsam nach Geräteunterweisung zu behandeln und zu warten und haftet für jeden Schaden, auch für entgangenen Gewinn, der aus einer Verletzung dieser Verpflichtung der Trummer Sanierung GmbH entsteht.

An den Mietgeräten auftretende Schäden sind der Trummer Sanierung GmbH umgehend schriftlich an zentrale@trummer.org zu melden. Reparaturen dürfen nur von der Trummer Sanierung GmbH durchgeführt werden, sofern sie einer Fremdreparatur nicht schriftlich zustimmt. Sie verpflichtet sich, notwendige Reparaturen möglichst rasch durchzuführen. Die Reparatur erfolgt auf Kosten des Kunden, wenn er für die notwendige Reparatur verantwortlich ist.

Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer entstehende Schäden an den Geräten, sofern kein Verschulden der Trummer Sanierung GmbH vorliegt.

Die Mietgegenstände sind im gleichen Zustand zu retournieren, wie sie der Kunde übernommen hat. Die Entfernung von Verunreinigungen der Mietgegenstände über die normalen Wartungsarbeiten hinaus wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Reinigungskosten werden von der Trummer Sanierung GmbH in Regiestunden zu netto € 63,50 je Stunde, zuzüglich verbrauchtes Reinigungsmaterial, in Rechnung gestellt.

19. Sanierung

Im Bereich von Immobiliensanierungen trifft den Kunden die Pflicht zur Arbeitsvorbereitung. Der Kunde hat insbesondere die notwendige Infrastruktur, wie entsprechende Strom-, Abwasser- und Wasserversorgung, zu gewährleisten.

Zum Zweck der Sanierung bestellt die Trummer Sanierung GmbH die kleinstmögliche Menge an „Ersatzmaterial“, welches im zu sanierenden Objekt eingebaut werden muss. Dem Kunden wird das Ersatzmaterial in der bestellten Menge in Rechnung gestellt.

Nicht benötigte und verbleibende Restanteile des Ersatzmaterials gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Mangels Übernahmebereitschaft des Kunden werden die Restanteile auf Kosten des Kunden durch die Trummer Sanierung GmbH entsorgt.

20. Wertgegenstände

Der Kunde verpflichtet sich, Wertgegenstände wie Antiquitäten, Schmuck, Bilder etc. sowie Gegenstände von ideellem Wert auf eigene Kosten an einem sicheren Ort zu verwahren. Für Schäden an nicht sicher verwahrten Gegenständen übernimmt die Trummer Sanierung GmbH keine Haftung, sofern weder Verschulden noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

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